Das Angebot gilt für:

Selbstzahler

Als Selbstzahler unterschreiben Sie, dass Sie selbst die vollständigen Kosten der Therapie tragen. 

Die Kosten richten sich dabei nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vorteil dabei ist, dass keine Antragsstellung nötig ist und die Therapie direkt angefangen werden kann. Es kann ebenfalls von Vorteil sein, wenn ihre Versicherung nicht mitbekommen soll, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind.

Privat Versicherte

Wenn sie privat versichert sind, klären Sie bitte vor dem Erstgespräch mit ihrer Krankenversicherung die für Sie geltenden Bedingungen für eine Psychotherapie ab (Kostenübernahme, Bedingungen und Voraussetzungen) und organisieren Sie alle dafür nötigen Unterlagen von ihrer Krankenkasse. 

Als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe 50 oder 70 Prozent der Behandlungskosten durch eine zugelassene Psychotherapeutin.

Die Kosten richten sich dabei nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kostenerstattungsverfahren

Sie sind gesetzlich versichert und haben schon bei diversen Psychotherapiepraxen mit Kassensitz keinen Behandlungsplatz erhalten. Dann gibt es über das Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit eine Psychotherapie in einer Privatpraxis möglich zu machen. Dazu müssen Sie Folgendes tun. ...

Vorgehen

Erstgespräch

Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches und unverbindliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern kann. 

Probatorik

Nach dem Erstgespräch finden bis zu drei probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik, der Therapieplanung und ggf. der Antragsstellung dienen. Zudem haben Sie so die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden entscheiden wir gemeinsam über eine weitere Therapie.

Konsiliarbericht

In allen Fällen (Privatversicherung, Beihilfe-Versicherung oder Selbstzahler) ist vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie (also während der Probatorik) eine somatische Abklärung durch einen Arzt (Konsiliarbericht) notwendig. Diese soll dazu dienen, mögliche somatische Ursachen/ Einflüsse vorab einzuschätzen und auszuschließen, dass aus ärztlicher Sicht Kontraindikationen für die Durchführung einer Psychotherapie bestehen.

Therapie

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Es besteht die Möglichkeit einzelne Sitzungen gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner oder den Kindern, zu führen.

Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.  Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden.

Logo

 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.