Therapieverfahren

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin biete ich Kognitive Verhaltenstherapie für Erwachsene an. 

Dieser Therapieansatz basiert auf dem Kerngedanken, dass Verhalten erlernt ist und Verhalten, welches heute zu Problemen führt, auch wieder verlernt werden kann, sowie hilfreichere Verhaltensmuster neu erlernt werden können. Dabei beinhaltet Verhalten auch Gefühle und Gedanken eines Menschen, weshalb auch kognitive Elemente in die Therapie integriert werden. Das bedeutet zum Beispiel bisherige Denkweisen zu überprüfen und zu bearbeiten. 

Daher bietet Verhaltenstherapie Hilfe, wenn das Erleben, Verhalten, Denken oder Fühlen beeinträchtigt ist. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass sie bei vielen psychischen Erkrankungen wirksam ist, wie z.B. bei Depressionen, Angststörungen (wie Phobien oder Panikstörungen), Zwangsstörungen und Schlafstörungen. Sie kann ebenfalls bei körperlichen Erkrankungen unterstützen, um besser mit diesen zurechtzukommen.

Wichtig ist zu Therapiebeginn gemeinsam das Problem zu analysieren, das Verhalten, welches Probleme verursacht, zu identifizieren, sowie darauf aufbauend Therapieziele und einen individuellen Behandlungsplan festzulegen.

Anschließend wird gemeinsam lösungsorientiert daran gearbeitet neues Verhalten zu erlernen und das Therapieziel zu erreichen. Die Methoden variieren vom Gespräch, über Verhaltensübungen bis hin zu Konfrontationsverfahren. Wichtig ist, dass dem Patienten in der Therapie eine aktive Rolle zukommt, da das Gelernte regelmäßige Übung erfordert.

Das Angebot richtet sich an:

Selbstzahler

Als Selbstzahler ist vertraglich geregelt, dass Sie selbst die vollständigen Kosten der Therapie tragen. Vorteil dabei ist, dass keine Antragsstellung nötig ist und die Therapie direkt anfangen kann. 

Die Kosten richten sich dabei nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat Versicherte

Wenn sie privat versichert sind, klären Sie bitte vor dem Erstgespräch mit ihrer Krankenversicherung die für Sie geltenden Bedingungen für eine Psychotherapie ab (Kostenübernahme, Bedingungen und Voraussetzungen) und organisieren Sie alle dafür nötigen Unterlagen von ihrer Krankenkasse. 

Als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe 50 oder 70 Prozent der Behandlungskosten durch eine approbierte Psychotherapeutin.

Die Kosten richten sich dabei nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vorgehen

Erstgespräch

Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches und unverbindliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern kann. 

Probatorik

Nach dem Erstgespräch finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik, der Therapieplanung und ggf. der Antragsstellung dienen. Zudem haben Sie so die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden entscheiden wir gemeinsam über eine weitere Therapie.

Konsiliarbericht

In allen Fällen (Privatversicherung, Beihilfe-Versicherung oder Selbstzahler) ist vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie (also während der Probatorik) eine somatische Abklärung durch einen Arzt (Konsiliarbericht) notwendig. Diese soll dazu dienen, mögliche somatische Ursachen/ Einflüsse vorab einzuschätzen und auszuschließen, dass aus ärztlicher Sicht Kontraindikationen für die Durchführung einer Psychotherapie bestehen.

Therapie

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Es besteht die Möglichkeit einzelne Sitzungen gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner oder den Kindern, zu führen.

Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.  Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden.

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